Neue EU-Vorschrift: Erweiterte Pflichtangaben im Impressum

Der Tourismus-Verband Schleswig-Holstein (TVSH) teilt in Rundschreiben 1/2016 mit, dass die EU seit dem 9. Januar 2016 neue Informationspflichten für das Impressum von Online-Shops vorschreibt.

Diese Regelung soll sich auch auf Beherbergungsbetriebe beziehen, die Online-Buchungen über ihre Website anbieten.

Durch eine Verlinkung auf die neue „Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung“ (OS) der EU-Kommission http://ec.europa.eu/consumer/odr müsse demzufolge hingewiesen werden.

Andernfalls drohen Abmahnungen, heißt es dazu weiter in der Information des TVSH.

Der TVSH verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Deutsche Tourismusverband (DTV) empfiehlt, das Impressum der eigenen Internetseite mit dem folgenden Text zu ergänzen:

„Zum 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link http://ec.europa.eu/consumer/odr zu finden.“

Als weiterer Zusatz wurde empfohlen: „Wir weisen darauf hin, dass die Online-Plattform derzeit noch nicht betriebsbereit zur Verfügung steht; die Plattform wird ab dem 15.02.2016 ihren Betrieb aufnehmen.“

Inzwischen ist die OS-Plattform am Netz. Allerdings gibt es für einige Länder, zu denen unter anderem Deutschland gehört, einen Haftungsausschluss.

Dazu informiert die Internetseite der EU-Kommission wie folgt:

„Für einige Branchen und in den folgenden Ländern gibt es derzeit keine Streitbeilegungsstellen: Deutschland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen Rumänien, Slowenien, Spanien. Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern in diesen Ländern benutzen.“

Trotz des Haftungsausschlusses scheint es allerdings ratsam, die Ergänzung in das eigene Impressum aufzunehmen.